Verschenken vs. Vererben

Das Eigentum an einer Immobilie zu Lebzeiten zum Beispiel an die Kinder zu übertragen, kann durchaus Sinn machen und einige Vorteile mit sich bringen. Besonders dann, wenn man die steuerlich gewährten Freibeträge alle 10 Jahre in voller Höhe nutzt, ist dies eine gute Möglichkeit, Vermögenswerte steuervermeidend auf die nächste Generation zu übertragen. Die Schenkung erfolgt hier als vorweggenommene Erbfolge und hat neben einer möglichen Steuerersparnis den Vorteil, den Erben die Abwicklung der anstehenden Erbschaft zu erleichtern und gegebenenfalls auftretende Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.

Auch kann dies vor Kosten schützen, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit entstehen - hierbei muss die Schenkung mindestens 10 Jahre vor Eintritt eines Pflegefalles erfolgt sein!

Allerdings kann eine Schenkung auch Risiken beinhalten, beispielsweise wenn man selbige rückgängig machen möchte, oder im Falle einer Sozialhilfebedürftigkeit.

Alle Rahmenbedingungen sollten in einem Schenkungsvertrag festgehalten und von einem Notar beurkundet werden. Neben dem Gegenstand der Schenkung können hier auch eventuelle Rechte wie zum Beispiel eine lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht vereinbart werden.

Auch dies kann steuerrechtliche Auswirkungen haben, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Vor der Schenkung sollten die Eigentümer also unbedingt den Wert Ihrer Immobilien durch einen Immobiliengutachter prüfen lassen, um einschätzen zu können, ob eine Schenkungssteuer anfällt und wie hoch diese gegebenenfalls sein wird.

Unser Familienunternehmen mit 30jähriger Erfahrung am Leipziger Immobilienmarkt ist in jeder Lebensphase an Ihrer Seite und wir beraten Sie gern persönlich und einfühlsam mit Herz und Verstand.

Wenn Sie sich mit uns zusammensetzen möchten, um Ihre privaten Themen, Hoffnungen und Vorstellungen zu besprechen oder eine Wertermittlung wünschen, vereinbaren Sie doch gerne einen Termin.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren


Hier geht´s zur
Immobilien
Sprechstunde