Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Maklervertrag

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Mund Immobilien GmbH angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

§ 2 Maklercourtage

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:

1. Bei Abschluss eines Kaufvertrages über Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen an Verbraucher beträgt die Maklerprovision für den Käufer 3,57% inklusive MwSt. der notariell beurkundeten Kaufpreissumme. Dem Verkäufer wird in diesem Fall gleichfalls eine Provision von 3,57% des Kaufpreises inklusive MwSt. berechnet.

2. Bei Abschluss eines Kaufvertrages für alle anderen Objekte beträgt die Maklerprovision 7,14% inklusive MwSt. der notariell beurkundeten Kaufpreissumme. Gleiches gilt auch für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer kein Verbraucher ist.

3. Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 2,38 Monatsmieten inklusive MwSt. der vertraglich vereinbarten Nettomiete

4. Bei Abschluss von gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen 3,57 Monatsmieten inklusive MwSt. der vertraglich vereinbarten Nettomiete

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist 14 Tage nach Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages zur Zahlung fällig.

§ 3 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Mietvertrages/Pachtvertrages
Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch im gesetzlichen Rahmen durch eine Maklerklausel im Vertrag sichern zu lassen.

§ 4 Doppeltätigkeit
Die Mund Immobilien GmbH behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

§ 5 Schadenersatz
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe ohne unsere Zustimmung verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe, falls der Dritte das Geschäft abschließt.

§ 6 Haftung
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung der Mund Immobilien GmbH ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

§ 7 Datenschutz
Alle Personen- und Objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

§ 8 Zwangsversteigerung
Wird das von uns nachgewiesene Objekt im Wege der Zwangs- bzw. Teilungsversteigerung erworben, ist auch hierfür die vereinbarte Maklerprovision verdient und fällig.

§ 9 Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)
Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem“Like-Button“ („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.
 WennSie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Mund Immobilien GmbH ist bei Bedarf bereit an Streitschlichtungsverfahren nach VSBG teilzunehmen. Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Im Bedarfsfall können Sie sich auch gerne direkt an folgende Institution wenden:

Allgemeine Verbraucherschlittungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 7940
Fax 07851 / 795 7941

 

Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht

a) Ist der Käufer Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

b) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Makler MUND IMMOBILIEN GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Björn Schneberger, Franz-Flemming-Straße 11, 04179 Leipzig mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

d) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(2) Folgen des Widerrufs

a) Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat der Makler dem Käufer alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Makler angebotene , günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

b) Hat der Käufer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Belehrung gem. § 356 Abs. 4 BGB

Hiermit bestätigt der Käufer, davon Kenntnis genommen zu haben, dass sein oben genanntes Widerrufsrecht für den oben abgeschlossenen Maklervertrag erlischt, wenn der Makler ihm die vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Besichtigung stattfand, und der Käufer sich nur noch zu entscheiden hat, ob er den nachgewiesenen/vermittelten Hauptvertrag abschließt, ohne dass es weiterer Tätigkeiten des Maklers bedarf. Auf § 356 Abs. 4 BGB wurde der Käufer hingewiesen.


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